VERTRAGSABSCHLUSS
Der Besteller erhält vom Caterer eine detaillierte Offerte, die weder für den Besteller noch für den Caterer verbindlich ist. Bei Bestellung via online Catering Shop nimmt der Caterer nach Eingang der Offert-Anfrage Kontakt auf, um die Details zu klären und erstellt eine detaillierte, unverbindliche Offerte. Nach einer allfälligen Bereinigung der Offerte bestätigt der Caterer den Auftrag in schriftlicher Form. Eine Vereinbarung kommt dann zustande, sobald der Besteller diesen Auftrag bestätigt. Erfolgt die Bestätigung nicht innert der vom Caterer gesetzten Frist, verliert die Offerte ihre Gültigkeit.
MINDESTBESTELLUNG: CHF 30.00
BESTELLFRISTEN
Kaffeepausen, Working Lunches, Apéros
Bis 10 Uhr, 48h vor dem Anlass
Abendanlässe & Spezial Events
- 1 – 50 Personen, 10 Uhr, 2 Arbeitstage vor dem Anlass
- 51 – 100 Personen, 10 Uhr, 5 Arbeitstage vor dem Anlass
- mehr als 100 Personen, 10 Uhr, 10 Arbeitstage vor dem Anlass
Die Bestätigung des Anlasses und die endgültige Anzahl der Teilnehmer müssen vom Besteller per E-Mail erfolgen, spätestens bis zur in der Offerte angegebenen Frist. Nach Ablauf dieser Frist wird die zuletzt bekannte Anzahl Personen voll verrechnet. Eine Erhöhung/ Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% muss mindestens 5 Arbeitstage vor der Veranstaltung dem Auftragnehmer schriftlich gemeldet werden und bedarf dessen Zustimmung.
EXPRESS-ZUSCHLAG
Wenn Bestellungen kurzfristig (Bestellung und Lieferung am selben Tag) aufgegeben werden, muss mit Einschränkungen im Angebot gerechnet werden. Zusätzlich verrechnen wir CHF 25.00 Express-Zuschlag.
PREISE
Alle aufgeführten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und sind in Schweizer Franken.
LIEFERGEBÜHREN
Liefergebühren betragen CHF 20.00 inhouse.
Liefergebühren für externe Anlässe werden individuell berechnet.
ABHOLUNG
Je nach gewähltem Angebot stellen wir Ihnen die bestellten Speisen und Getränke auch gerne zum Abholen bereit. Die Preise verstehen sich inklusive Geschirr und Verbrauchsmaterial. Nicht geöffnete und unbeschädigte Getränke nehmen wir gerne zurück. Wir stellen Ihnen den effektiven Getränkeverbrauch in Rechnung. Bitte vereinbaren Sie im Restaurant einen Termin für die Abholung. Beschädigtes oder fehlendes Geschirr wird dem Auftraggeber belastet.
ANNULATIONSKOSTEN
0 - 12 h vor dem Anlass: 100 %*
12 - 24 h vor dem Anlass: 50 %*
24 h vor dem Anlass: keine Kosten
*des Bestellwertes
MITARBEITERKOSTEN PRO STUNDE
- Mo-Fr von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr CHF 50.00
- Sa & So / Mo-Fr: 22.00 bis 05.00 UhrCHF 67.50
- Kadermitarbeitende CHF 70.00
- Chauffeur inkl. Fahrzeug CHF 150.00
Es werden die effektiven Kosten verrechnet.
ALLERGIKER-INFORMATION
Unsere Gerichte werden täglich in Küchen zubereitet, in denen es verschiedene allergene Substanzen gibt. Trotz aller Vorsichtsmassnahmen können wir aufgrund von Kreuzkontamination nicht völlig ausschliessen, dass ein Allergen vorhanden ist.
MOBILIAR & RÄUMLICHKEITEN
Das Mobiliar, z.B. Tische und Stühle, muss vom Besteller über das Gebäudemanagement organisiert werden. Räume können via Welcome Desk gebucht werden.
WERBUNG
Erfolgt vom Veranstalter eine Veröffentlichung oder Werbung ohne schriftliche Zustimmung vom Caterer und werden dadurch wesentliche Interessen des Caterers beeinträchtigt, so hat dieser das Recht, die Veranstaltung abzusagen.
ZAPFENGELD
Für selbst mitgebrachte Weine, die durch unsere Mitarbeiter ausgeschenkt, gekühlt und/oder bereitgestellt werden, berechnen wir ein Zapfengeld von CHF 18.50 pro Flasche.
RECHNUNGSSTELLUNG UND BEZAHLUNG
Alle Preise sind inkl. MwSt und in Schweizer Franken.
Nach Durchführung des Anlasses erhält der Auftraggeber vom Caterer eine Rechnung mit detaillierter Auflistung, in welcher die bezogenen Leistungen (Essen, Getränke, Transport, Material, Personal), die Mehrwertsteuer und allfällige Verluste bei Retourmaterial ausgewiesen werden.
Die Rechnung ist innert 30 Tagen ohne Abzug eines Skontos zu begleichen.
VORAUSZAHLUNG
Übersteigt die bestellte Catering-Dienstleistung den Gegenwert von CHF 10'000, so ist der Caterer berechtigt, eine Anzahlung von maximal 50 % des Bestellwertes gemäss Auftragsbestätigung als Vorauszahlung zu verlangen. Die Vorauszahlung muss spätestens 10 Tage vor dem Anlass auf das Konto des Caterers eingezahlt werden.
GESCHIRR MIETE - ERSATZKOSTEN
Übersteigt die bestellte Catering-Dienstleistung den Gegenwert von CHF 10'000, so ist der Caterer berechtigt, eine Anzahlung von maximal 50 % des Bestellwertes gemäss Auftragsbestätigung als Vorauszahlung zu verlangen. Die Vorauszahlung muss spätestens 10 Tage vor dem Anlass auf das Konto des Caterers eingezahlt werden.
Geschirr
Teller, 28 cm 12.00 / Stk.
Teller, 18 cm 9.00 / Stk.
Salat-Teller klein 7.00 / Stk.
Suppenschale 7.00 / Stk.
Apero Food Gläser / Schalen 7.00 / Stk
Kaffeetasse mit Unterteller 12.00 / Stk.
Espressotasse mit Unterteller 12.00 / Stk.
Besteck
Messer 7.00 / Stk.
Gabel 7.00 / Stk.
Suppenlöffel 7.00 / Stk.
Kaffeelöffel 3.00 / Stk.
Schöpfkelle 20.00 / Stk.
Zange 20.00 / Stk.
Gläser
Champagnerglas 7.00 / Stk.
Rotweinglas 7.00 / Stk.
Weissweinglas 7.00 / Stk.
Wasserglas, 2.5 dl 5.00 / Stk.
Zubehör
Korkenzieher 25.00 / Stk.
Grosses Messer 30.00 / Stk.
Schale 30.00 / Stk.
Platte 30.00 / Stk.
Korb 25.00 / Stk.
Thermoskanne 25.00 / Stk.
Tischtücher und Servietten
Tischtuch Stoff, weiss (1.30m x 1.30m) 15.00 / Stk.
Tischtuch Stoff, weiss (1.60m x 1.60m) 25.00 / Stk.
Stoff-Serviette, weiss 7.00 / Stk.
HAFTUNG DES VERANSTALTERS/AUFTRAGGEBERS FÜR SCHÄDEN
Der Veranstalter/Auftraggeber haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -Besucher, seine Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich
oder ihm selbst verursacht werden. Der Caterer kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherung, Kaution, Bürgschaft) verlangen.
VERLUST UND BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen. Der Caterer übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen.
Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist der Caterer berechtigt. Wegen möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Caterer abzustimmen. Werden durch das Anbringen/Aufstellen von Gegenständen Beschädigungen verursacht, so trägt der Veranstalter die Renovierungs-/Reparaturkosten.
Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dies, darf der Caterer die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen.
ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND
Anwendbar ist schweizerisches Recht. Aus-schliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.